Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41449
LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12 (https://dejure.org/2013,41449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - L 24 KA 63/12 (https://dejure.org/2013,41449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - L 24 KA 63/12 (https://dejure.org/2013,41449)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 Ärzte-ZV, Art 19 Abs 4 GG
    Vertragsarzt - Genehmigung einer vertragsärztlichen Zweigpraxis - Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien - Umfang der gerichtlichen Überprüfung - Relevanz der tatsächlichen Versorgung vor Ort

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 24 Ärzte-ZV
    Zweigstellengenehmigung - Bedarfsplanung - Versorgungsverbesserung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsärztliche Zweigpraxis; Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien; Gerichtliche Überprüfung; Tatsächliche Versorgung vor Ort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärzte-ZV § 24 Abs. 3; SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 13
    Vertragsärztliche Zweigpraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Das Bundessozialgerichts (BSG) habe im Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 -) ausdrücklich klar gestellt, dass der bereits tätige Vertragsarzt nicht Kraft seiner Zulassung ein Erstzugriffsrecht auf die dort wohnenden oder arbeitenden Versicherten habe (Rdnr. 26).

    Das BSG habe im Urteil vom 28. Oktober 2009 (B 6 KA 42/08 R) betont, dass nicht jedes Hinzutreten eines weiteren Vertragsarztes eine Verbesserung der Versorgung darstelle.

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht auf bedarfsplanerische Gesichtspunkte abzustellen, sondern allein auf die tatsächliche Versorgung an dem weiteren Ort im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, Rdnr. 52 bei Juris).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

    Im Fall einer bestehenden Unterversorgung am weiteren Ort liegt offenkundig und nach allen vertretenen Auffassungen eine Verbesserung durch die Eröffnung einer Zweigpraxis vor (vgl. BSG, Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, Rdnr. 47 bei Juris).

    Ebenso wurde dies erwogen, wenn der hinzutretende Arzt eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anbietet, die etwa besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, Rdnr. 52 bei Juris).

    Fehlerhaft hat die Beklagte allerdings auch eine relevante Verbesserung der quantitativen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten an dem weiteren Ort G verneint (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R -, a. a. O., Rdnr. 51 bei Juris).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Im Falle eines Beurteilungsspielraums sind die Gerichte nicht berechtigt, ihre Entscheidungen an die Stelle der angefochtenen Entscheidung der zuständigen Verwaltungsträger zu setzen (vgl. hierzu insgesamt Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, Rdnr. 22).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

    Da der Bereich der Versorgungsverbesserung nicht an strikte Bedarfsplangesichtspunkte gebunden ist, kommt es insoweit nicht auf den rechnerisch ermittelten Versorgungsgrad, sondern auf das Bestehen einer tatsächlichen Unterversorgung an (vgl. Urteil des BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 3/10 R -, für Nr. 1 und Urteil vom selben Tag - B 6 KA 7/10 R -, für Nr. 2).

    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist dabei maßgeblich die in der Begründung des angefochtenen Beschlusses wiedergegebene Abwägungsentscheidung (vgl. zur Bedeutung der Begründung bei Bestehen eines Beurteilungsspielraums Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R -, Rdnr. 69 bei Juris), wobei hier allerdings die Beklagte auch keine neuere, ergänzende Beurteilung vorgenommen hat.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Anforderungen an die Annahme eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums der Verwaltung (insbesondere Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - ) gibt keinen Anlass zu einer anderen Bewertung.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Die Anordnung einer Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. des Zulassungsausschusses durch den Gesetzgeber in Ansehung der bereits bestehenden Rechtsprechung zum Bestehen eines Beurteilungsspielraums (bereits zur Zweigpraxis Urteil des BSG vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 55/94 - ) ohne anderweitige Regelung spricht für die Annahme eines Beurteilungsspielraums.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Eine Verbesserung der Versorgung an dem weiteren Ort kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und Urteile vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 49/09 R -, - B 6 KA 3/10 R - und - B 6 KA 7/10 R -) in drei Fällen in Betracht:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 24 KA 98/10

    Anspruch auf Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen an einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 63/12
    Dabei hat der Senat § 24 Ärzte-ZV in der Fassung ab dem 1. Januar 2012 anzuwenden (so bereits Urt. v. 31. Januar 2013 -L 24 KA 98/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei der Prüfung beider kumulativer Voraussetzungen steht der Beklagten ein Beurteilungsspielraum zu, so dass die Entscheidung insoweit nur einer beschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BSG, Urteile vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R - für Nr. 1 und - B 6 KA 7/10 R - für Nr. 2; Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013 - L 24 KA 63/12 -).
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